Kommt immer die gleiche SchönmacherIn?

Wir sind bemüht, dass immer die gleiche SchönmacherIn kommt.

 

Kommen noch weitere Kosten auf mich zu? 

Nein, im Stundensatz der SchönmacherInnen sind alle Lohnbestandteile inklusive den sozialen Abgaben und Versicherungen inbegriffen. Für den Anfahrtsweg wird Ihnen pauschal ein Betrag verrechnet, welcher im Vorfeld mit Ihnen vereinbart wird.

 

Wie gehe ich vor, wenn ich verreise oder anderweitig fort bin?

Wir bitten Sie, Ihre Abwesenheiten frühzeitig unter: kontakt@schoenmacherinnen.ch mitzuteilen. Während dieser Zeit können wir Ihre SchönmacherIn anderweitig beschäftigen und es kommen keine Ausfallkosten auf Sie zu. 

 

Nimmt die SchönmacherIn alles selber mit was sie braucht um meine Wohnung zu reinigen?

Die meisten unserer Klienten wünschen die Verwendung Ihrer eigenen Reinigungsprodukte. Dies wird bei der Offertenbesprechung geklärt. Ansonsten verwenden wir unsere eigenen Produkte. Falls Sie unseren Wäsche- und Bügelservice beanspruchen, muss von Ihnen die Waschmaschine, evtl. Tumbler sowohl das Bügelbrett als auch das Bügeleisen zur Verfügung gestellt werden.
Der Gebrauch des Staubsaugers ist optional.

 

Können Änderungen nach Vertragsabschluss noch vorgenommen werden?

Selbstverständlich, der Vertrag kann nach Absprache mit uns jederzeit abgeändert und neu angepasst werden.  

 

Kann ich sicher sein, dass Ihre SchönmacherInnen versichert sind?

Ja, das können Sie! In unserem Gesamtvertrag sind die Mindestlöhne als auch vertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt. 

Unsere Mitarbeiter liegen uns sehr am Herzen, darum werden Sie durch uns gut entlohnt und richtig versichert. 

 

Was kann ich machen wenn ich mit der zugewiesenen SchönmacherIn nicht happy bin?

In diesem Fall, bitten wir Sie unter der Telefonnummer: +41 79 647 09 94 mit uns Rücksprache zu halten. Ihre Zufriedenheit liegt uns sehr am Herzen. Nach angebrachter Meldung, werden wir Ihnen eine geeignetere SchönmacherIn zur Seite stellen.

 

Bei wem bringe ich spezial Reinigungswünsche an?

Wir bitten Sie, Ihre speziellen Reinigungswünsche unter: kontakt@schoenmacherinnen.ch im Voraus anzubringen. Wir werden diese umgehend Ihrer SchönmacherIn weiterleiten, damit sie diese bei der nächsten Reinigung ausführen kann.

 

Wenn die Reinigung oder der Bügelservice nicht nach meinen Vorstellungen ausgeführt wird, wie gehe ich vor? 

Auch in diesem Fall bitten wir Sie, diese Meldung bei unserer Geschäftsleitung unter der Telefonnummer: +41 79 647 09 94 zu platzieren. Nur somit können wir Ihre Zufriedenheit gewährleisten und uns verbessern. Gerne nehmen wir uns die Zeit, bei Ihnen vorbei zukommen, um diese Punkte bei Ihnen vor Ort zu klären. Anschließend erfolgt eine interne Besprechung.

 

Reinigen die SchönmacherInnen auch Fenster?

Grundsätzlich ja. Wir erlauben uns jedoch, vorher noch vor Ort eine Einschätzung zu machen.

 

Sind Haustiere für die SchönmacherInnen ein Problem?

Solange Ihre Haustiere genau so friedlich und liebevoll sind wie wir, nicht!

 

Wie werden Ihre Dienstleistungen verrechnet?

Nach Vertragsabschluss leisten Sie eine Akontozahlung von 50% des vereinbarten Gesamtbetrages. Nach Erhalt Ihrer Anzahlung, werden die Arbeiten durch die SchönmacherInnen termingerecht ausgeführt und protokolliert.
Die Abschlusszahlung erfolgt am Ende des Auftragmonats.